CDU für Tübingen
Weil die entsprechenden Verträge zwischen Stadt und Kreis Tübingen einerseits und dem
Kreis Tübingen und privaten Entsorgungsunternehmungen andererseits 20111 bzw.
2012 auslaufen, muss das gesamte System der Müllabfuhr auf den Prüfstand. denn auch die
EU hat neue Richtlinien herausgegeben, denen zufolge nur noch Mülleimer mit Rädern
benutzt werden dürfen. Die kleineren, haushaltgerechten Mülleimer ohne Räder
verursachen bei den Mitarbeitern der Müllentsorgung gesundheitsschädliche körperliche
Belastungen.
Die Mindestgröße der Behälter wird 60 Liter betragen (bisher: 30 Liter).
Folgende Fragen müssen geklärt werden:
1.) Reduktion der sehr teuer zur entsorgenden Restmüllmenge. Diese liegt in Stadt und Kreis
Tübingen bei 100-110 Kg ( je Einwohner/ je Jahr, in anderen Kreisen mit eindeutigerer
Mülltrennung bei 80 Kg. /E /Jahr. Bei dieser Reduktion können an die 500.000 € jährlich
im Kreis gespart werden. Bewirkt wird diese Reduktion durch bessere Trennung des Restmülls
von Biomüll, Wertstoffmüll und Papier.
2.) Verursachergerechtes Gebührensystem,- es gibt Methoden mit und ohne automatisches
Wiegen des Abfalls bei der Mülleinsammlung.
3.) Entsorgen Kreis und Stadt Tübingen gemeinsam oder wird die Stadt Tübingen beantragen,
dass sie in ihrem Gebiet die Entsorgungshoheit vom Landkreis übertragen bekommt?
Im letzteren Fall muss die Stadt einen gesonderten Fahrzeugpark, eigenes Personal und
eine eigene Verwaltung inklusive Gebührenabteilung aufbauen, was sicher teurer wird als bisher.
Wegen der Weiterbeschäftigung der bisherigen städt. Mitarbeiter in der Müllentsorgung bevorzugen
Stadtverwaltung und die grün-rote Mehrheit des Gemeinderates die kreisunabhängige Entsorgung.
Die entsprechende Gemeinderatsvorlage hierzu war sehr einseitig. Der CDU-Vorschlag, wenigstens
die Variante „ Müllentsorgung zusammen mit dem Kreis Tübingen „zu untersuchen, wurde nur wiederwillig und nur auf Vorschlag des Oberbürgermeisters akzeptiert.
Dr. Albrecht Kühn, Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktion
CDU für Tübingen
In mehreren Stadtbereichen und Stadtteilen ist die Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen mangelhaft. Firmen und Freiberufler, zum Beispiel in den Gewerbegebieten Rittweg und Dischingerweg/Heerweg in Hirschau klagen darüber, dass ihnen diese heute als Grundvoraussetzung notwendige Infrastruktur fehlt und es dadurch zu erheblichen Standort- und Wettbewerbsnachteilen kommt. Die Stadtteile Bühl und Hagelloch haben generell einen Versorgungszustand unter den Schwellenwerten der Förderrichtlinien des Bundes liegt.CDU für Tübingen
In der Fragestunde des Gemeinderats vom 18. Mai 2009 wurde von der CDU-Fraktion aus Anlass der Forderung des Regierungspräsidiums Tübingen, die Gesamtfortschreibung des Flächen-nutzungsplanes vor weiter Ausweisung von Bauflächen vorzulegen (Bebauungsplanverfahren Jesinger Loch), der Verfahrensstand abgefragt.
Die Verwaltung teilte darauf hin mit, dass auf Sacharbeiterebene eine Planungsrunde etablieret wurde und man den Nachbarschaftsverband auf die dringenden Fortschreibung des Flächennutzungsplanes hingewiesen habe.
Bei der in der 42. KW 2009 stattgefundenen Versammlung des Nachbarschaftsverbandes war von der Geschäftsstelle des Nachbarschaftsverbandes leider keine verbindliche Aussage über den Verfahrensstand zu erhalten. Es wurde weder mitgeteilt, wie weit das Verfahren tatsächlich ist, noch wann beabsichtigt ist, die nächsten Verfahrensschritte einzuleiten. Es kam lediglich der Hinweis, dass die notwendigen Unterlagen von den Verbandsgemeinden, und hier auch von der Stadt Tübingen, noch nicht vorgelegt wurden.
Bis wann die Verbandsgemeinden zur Abgabe der Unterlagen aufgefordert wurden konnte nicht mitgeteilt werden. Es besteht deshalb die Sorge, dass an der Gesamtfortschreibung weder von der Geschäftsstelle, noch von einigen Verbandsgemeinden mit Nachdruck gearbeitet wird.
Die CDU-Fraktion besteht darauf, dass die zugesagte zügige Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erfolgt und die Gesamtfortschreibung spätestens innerhalb zwei Jahren abgeschlossen ist.Zahlreich Bürger beschweren sich über dieses enorm aufwendige und für Sie nicht nachvollziehbare Verfahren. Außerdem wird von den Bürgern befürchtet, dass dadurch wieder ein mal eine Gebührensteigerung (und wenn es, wie von der Verwaltung behauptet, nur für um die emensen Kosten für die Neuveranlagung / Einführung geht) entsteht. Außerdem stell sich die Frage, ob die Kommune selbst und öffentliche Einrichtungen ebenfalls wie der normale Bürger veranlagt werden, oder ob nur „der kleine Mann“ wieder ein mal mehr bezahlen muss.




