Einrichtung Untersuchungskommission „Mühlstraße“
Die Vorgänge bei der Sanierung der Mühlstraße sind sowohl kostenseitig als auch planerisch skandalös und müssen, auch um Lehren für künftige Vorhaben der Stadt zu erlangen, lückenlos aufgeklärt werden. Dem Gemeinderat steht ein Informationsrecht zu. Die Berichte und Ausführungen der Verwaltung waren bis jetzt weder zufriedenstellend, noch sind die Vorgänge und Zuständigkeiten erschöpfend geklärt.
Tübingen - 1. Es wird umgehend eine gemeinderätliche Untersuchungskommission „Mühlstraße“ eingerichtet 2. Die Untersuchungskommission befasst sich mit folgenden Fragen: · Wurde der Gemeinderat zu Beginn der Maßnahmen erschöpfend über den Umfang der Baumaßnahmen und die Kostenunsicherheit unterrichtet? · Wann wurden Mehraufwand und damit verbundene Mehrkosten jeweils bekannt, wann und wie wurden diese dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt? · Wann wurden die Mehrkosten für die Hangsicherung bekannt und warum wurden die Ergebnisse des Geologen und Statikers nicht ausreichend hinterfragt. Liegt hier eine mangelhafte Planungs- / Beratungsleistung vor, und kann gegenüber den Verantwortlichen eine Schadenersatzforderung erhoben werden? Wer wäre an dieser Klage zu beteiligen? · Was führte zum mangelhaften Versetzen der Randsteine, welche Fehler wurden dabei begangen und wer hat diese zu verantworten. Waren die Pläne mängelfrei und eindeutig? · Wann und wie wurde die Stadtverwaltung auf eventuelle Schwierigkeiten bei der neuen Verkehrsführung durch die SVT informiert und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? · Wann wurden die einzelnen Bauleistungen dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt? Dabei ist auch das Thema Beleuchtung, Bepflanzung und Möblierung samt Auftragserteilung zu erörtern. · Wie waren die Entscheidungswege innerhalb der Stadtverwaltung, wer hat die Maßnahme verantwortlich koordiniert?
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