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08.02.2010 - F.A.Z. / Sven Astheimer Übersicht | Drucken

Rasche Anhebung der Hartz-Sätze nicht in Sicht

Das Bundesarbeitsministerium geht nicht von einer raschen Anhebung der Hartz-IV-Leistungen aus. „Mit einer Neuregelung ist nicht vor dem kommenden Jahr zu rechnen“, sagte eine Ministeriumssprecherin am Montag mit Blick auf das erwartete Urteil aus Karlsruhe. Die Verfassungsrichter werden sich an diesem Dienstag zu der Frage äußern, ob der Bedarf von Kindern in der Sozialhilfe weiterhin von den Leistungen für Erwachsene abgeleitet werden darf. Außerdem wird eine Aussage dazu erwartet, ob der allgemeine Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger überhaupt korrekt ermittelt wird. Diese derzeit 359 Euro erhalten Langzeitarbeitslose im Monat zuzüglich eines Zuschusses zu Wohn- und Heizkosten. Zuletzt bezog ein Alleinstehender im Durchschnitt 637 Euro Arbeitslosengeld II im Monat. Eine vierköpfige Familie lebte von 1653 Euro und verfügte damit häufig über ein höheres Einkommen als Familien, die von einem Geringverdiener ernährt werden.



F.A.Z. / Sven Astheimer -

Der Regelsatz ist eine der wichtigen Kennziffern im deutschen Sozialsystem. Im Januar erhielten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund 6,7 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen, davon 4,9 Millionen Erwachsene und 1,7 Millionen Kinder. Über die Hartz-IV-Strukturen werden jährlich rund 45 Milliarden Euro umverteilt. Zusätzlich leiten sich vom Regelsatz auch die Sozialhilfe für Nichterwerbsfähige und Rentner sowie die Leistungen für Asylbewerber ab.

Regionale Kaufkraftunterschiede werden bislang ausgeblendet

Laut Gesetz soll die Regelleistung es den Bedürftigen ermöglichen, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Der nötige Bedarf wurde früher mit einem Warenkorb ermittelt, der eine unterstellte Menge an täglich benötigten Gütern und Dienstleistungen enthielt. Als sich die Fachpolitiker nicht mehr über die Zusammenstellung einigen konnten, stieg man auf das Statistikmodell um. Grundlage ist seitdem der tatsächliche Verbrauch in der Bevölkerung, genauer gesagt, des einkommensschwächsten Fünftels - ohne Sozialhilfeempfänger. Die Daten liefert das Statistische Bundesamt mit der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), eine Umfrage unter 60.000 Haushalten, die alle fünf Jahre stattfindet. Der Konsum dieser Gruppe wird in verschiedene Kategorien wie Nahrungsmittel, Freizeit, Bekleidung oder Verkehr unterteilt. Die Verbrauchswerte werden dann für den Regelsatz zu einem bestimmten Prozentsatz übernommen.

Die Festlegung dieser Prozentsätze durch das Bundesarbeitsministerium wurde vielfach von Sozialverbänden als intransparent kritisiert. Während etwa die Ausgaben für Nahrungsmittel fast komplett angerechnet werden, fallen Wohnkosten verständlicherweise niedrig aus, da das Arbeitslosengeld II neben dem Regelsatz auch einen eigenen Wohn- und Heizkostenzuschuss beinhaltet. Dass die Ausgaben für Verkehr nur zu einem Drittel zählen, ist für die Kritiker schon schwieriger nachzuvollziehen.

Da der Regelsatz seit der Angleichung zwischen Ost und West bundeseinheitlich gilt, werden regionale Kaufkraftunterschiede ausgeblendet. Zuletzt forderte deshalb der Leiter des Münchner Ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, die speziellen Lebenshaltungskosten in Deutschland in die Berechnungen einfließen zu lassen. Bis zu 6 Prozent mehr sollten in Großstädten bezahlt werden als im ländlichen Raum.

Den vollständigen Artikel der F.A.Z. finden Sie hier.

 


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