"Es gibt keine Verpflichtung für Beamte oder die Regierung, irgendwelche Informationen aufzukaufen", nannte Pflieger als einen wesentlichen Grund. Auf Grundlage dieser Argumentation hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart bereits eine Anzeige des SPD- Landtagsabgeordneten Wolfgang Bebber zurückgewiesen. Die Beschwerde dagegen blieb erfolglos: Die Generalstaatsanwaltschaft habe die Entscheidung der Kollegen Ende Februar bestätigt, berichtete Pflieger.
Nach seinen Angaben ist davon auszugehen, dass im Fall der weiteren Anzeigen von empörten Bürgern oder Oppositionspolitikern das gleiche gelte. Zumal der Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt vorsätzliches Handeln voraussetze. Allein angesichts der öffentlichen und rechtlichen Diskussion zu der Frage, ob der Ankauf der Bankdaten-CD rechtmäßig ist, gebe es nicht genügend Anhaltspunkte dafür, dass sich Mappus oder Goll strafbar gemacht haben könnten.
Während die politische Diskussion um die Steuer-CD aus der Schweiz immer hitziger wird, zeigen sich immer Steuersünder im Südwesten aus Angst vor Entdeckung selbst an. Allein in den vergangenen vier Wochen waren es 1900. Sie gehen damit auch nach Einschätzung des Justizministeriums auf Nummer sicher. Denn die Weigerung der Landesregierung, die Daten zu kaufen, dürfte den Steuerbetrügern keinen Vorteil bringen.
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