CDU-Stadtverband Tübingen

Berlin handelt – Ziel: Hebammenhilfe bundesweit sicherstellen

Pressemitteilung von Annette Widmann-Mauz MdB

Die CDU-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, Annette Widmann-Mauz MdB, erklärt anlässlich der Diskussionen zur Haftpflichtproblematik der Hebammen:
 
„Die Bundesregierung nimmt die Belange der Hebammen sehr ernst. Hebammen sind weit mehr als hoch qualifizierte Geburtshelferinnen: Sie sind medizinische Ratgeber, psychologische Stützen, Ansprechpartnerinnen für Familienangehörige und Expertinnen, wenn es ganz allgemein um das Wohl von Mutter und Kind geht. Uns ist es daher eine Herzenssache, die Sicherstellung einer möglichst flächendeckenden Versorgung mit Hebammenhilfe zu leisten, auch was die freie Wahl des Geburtsortes betrifft. Diese Thematik ist im Koalitionsvertrag verankert und muss von der Großen Koalition für die Zukunft gelöst werden.“
 
Bereits im vergangenen Jahr hat das Bundesministerium für Gesundheit die Dringlichkeit des Themas erkannt und eine interministerielle Arbeitsgruppe „Versorgung mit Hebammenhilfe“ eingerichtet. Vertreterinnen der Hebammen wurden intensiv einbezogen. „Das Bundesgesundheitsministerium wollte dadurch einen wertehaltigen Dialog der unterschiedlichen Interessengruppen ermöglichen. Die Arbeit war konzentriert und effizient, die Ergebnisse liegen mittlerweile vor“, so Widmann-Mauz.
 
Zu den Vorschlägen dieser Arbeitsgruppe zählen:
 
1. Sicherstellungszuschlag bei der Vergütung
Die zum 1. Juli 2014 angekündigten Prämienerhöhungen der Haftpflichtversicherung müssen zeitnah durch eine Anpassung der Hebammen-Vergütung berücksichtigt werden. Damit auch Hebammen, die wenige Geburten betreuen, ihre Haftpflichtprämien finanzieren können, soll ein Sicherstellungszuschlag eingeführt werden. Hierfür sind seitens der Hebammen die notwendigen Qualitätsanforderungen zu erfüllen. Durch den Sicherstellungszuschlag können die betroffenen Hebammen dauerhaft entlastet werden. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe.
 
2. Stabilisierung der Versicherungsprämien
Der deutliche Anstieg der Schadensersatzansprüche hat zu sprunghaft ansteigenden Haftpflichtprämien der Hebammen in den vergangenen Jahren geführt. Um den weiteren Anstieg der Haftplichtprämien wirkungsvoll zu begrenzen, soll gemeinsam mit den beteiligten Ressorts und den Kranken- und Pflegeversicherungen ein Verzicht auf Regress im Kranken- und Pflegebereich geprüft werden. Es muss zugleich sichergestellt bleiben, dass ein durch einen Behandlungsfehler geschädigtes Kind und seine Familie weiterhin die erforderliche, angemessene Hilfe und Unterstützung erhalten.
 
3. Qualitätssicherung
Um die notwendige Versorgungsqualität in der Geburtshilfe sicherzustellen, müssen für Leistungen der Hebammenhilfe gem. der gesetzlichen Regelungen Qualitätsanforderungen vereinbart werden. Die Hebammenverbände und der GKV–Spitzenverband werden aufgefordert, zügig – bis spätestens zum Jahresende – zu einer Vereinbarung zur Sicherung der Qualität in der Geburtshilfe zu kommen. Daneben wird die Entwicklung einer höherwertigen medizinischen Leitlinie für die Geburtshilfe in Fachkreisen befürwortet.
 
4. Datengrundlage
Mit Blick auf die dauerhafte wirtschaftliche Absicherung der Hebammen und die zukünftige Sicherung der Versorgungsqualität muss die Datengrundlage im Bereich der Hebammenversorgung verbessert werden. Daher wurden Maßnahmen eingeleitet, die ab dem Jahr 2015 eine genauere Erfassung der Geburten nach dem Ort der Geburt (Art der Einrichtung, in der entbunden wurde) sicher stellen. Darüber hinaus sind weitere Erkenntnisse erforderlich, die das Auftreten und die Ursachen von Geburtsschäden näher untersuchen. Hierzu wird das Bundesministerium für Gesundheit ein Gutachten in Auftrag geben. Die Erkenntnisse des Gutachtens sind ein wichtiger Beitrag zur zukünftigen Fehlervermeidung.