CDU-Stadtverband Tübingen

Mütterrente kommt und schafft mehr Gerechtigkeit!

Pressemitteilung von Annette Widmann-Mauz MdB

Die CDU-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, Annette Widmann-Mauz MdB, erklärt anlässlich der Verabschiedung des Rentenpakets am Freitag im Deutschen Bundestag:
 
 

„Das Rentenpaket steht für ein Plus an Rentengerechtigkeit: 9,5 Millionen Mütter und etwa 150.000 Väter werden ab Juli durch die Mütterrente bessergestellt. Das ist richtig und wichtig, denn es betrifft eine Generation von Erziehenden, die ohne das heute bestehende Netz an Kinderbetreuungseinrichtungen ihre Kinder großgezogen und oftmals beruflich zurückgesteckt haben. Dass sich die Mütterrente durchgesetzt hat, ist auch für mich persönlich ein voller Erfolg. Denn sie ist ein wertvoller Beitrag, um einer möglichen Altersarmut von Frauen entgegenzuwirken. Egal ob in den Koalitionsverhandlungen 2013, auf Bundes-oder Landesparteitagen: Gemeinsam mit meinen Mitstreiterinnen in der Berliner Verhandlungsgruppe und Fraktion, aber vor allem in der Frauen Union im Land und im Bund habe ich mehr als zehn Jahre auf diesen Tag hingearbeitet. Mit drei vor 1992 geborenen Kindern erhält eine Rentnerin dank der Mütterrente zukünftig bis zu 1008 Euro mehr Rente im Jahr. Ein deutliches Rentenplus, das sich sehen lässt.“

Widmann-Mauz wird am Freitag für das Rentenpaket stimmen und stellt klar: „Das Rentenpaket beinhaltet ein breites Spektrum von Maßnahmen, die einerseits mit der Mütterrente oder der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren die Lebensleistung des Einzelnen honorieren, andererseits aber auch den Anforderungen einer immer älter werdenden Gesellschaft gerecht werden. Das von der Union geforderte Instrument der Flexi-Rente, aber auch die Erhöhung des Rehabilitationsbudgets tragen dazu bei, dass die Arbeitskraft und das Know-how der Arbeitnehmer dem Arbeitsmarkt länger erhalten bleibt.“ 

Neben der Mütterrente gehören zum Rentenpaket eine verbesserte Erwerbsminderungsrente (Zurechnungszeit steigt von 60 auf 62 Jahre und die Berechnungsgrundlage wird verbessert), eine Erhöhung des Rehabilitationsbudgets (Aufstockung des Etats für Reha-Leistungen der Rentenversicherer um 200 Millionen Euro) sowie die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren für besonders langjährig Beschäftigte. Dabei gilt folgendes: Um die Gefahr der möglichen und in den vergangenen Monaten viel diskutierten Missbrauchsfälle von vornherein auszuschließen, werden nun Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs in den letzten zwei Jahren vor der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren nicht mehr mitgezählt. Eine Ausnahme besteht aber für solche Zeiten, die durch eine Insolvenz oder eine vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers verursacht wurden. Dort ist eine Missbrauchsvermutung schließlich generell fehl am Platz.

Auch selbstständige Handwerker profitieren vom Rentenpaket: Freiwillig Versicherte, die nach 18 Jahren Pflichtbeitragszahlung in die freiwillige Versicherung gewechselt sind, können von der Rente nach 45 Beitragsjahren profitieren.

Neu ins Rentenpaket aufgenommen wurde auf Drängen der CDU/CSU-Fraktion die sogenannte Flexi-Rente. Danach können Arbeitnehmer, die die Regelarbeitsgrenze erreicht haben, beim selben Arbeitgeber auch mit einem befristeten Arbeitsvertrag weiterbeschäftigt werden. „Eine sinnvolle Regelung, um dem drohenden Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Wer sich fit fühlt und arbeiten möchte, dem sollen keine Steine in den Weg gelegt werden“, so die Abgeordnete. 

Nähere Infos zum Rentenpaket unter: www.rentenpaket.de