CDU-Stadtverband Tübingen

Die Steuern sinken, das Kindergeld steigt

Die wichtigsten Änderungen 2010

Das neue Jahr bringt neue Gesetze - und damit auch wieder viele Änderungen für die Bürger. Schwarz-Gelb hat lange um das Konjunkturpaket gerungen, doch nun ist es da: Besonders Familien profitieren von Steuerentlastungen und höherem Kindergeld. Wir dokumentieren die wichtigsten Änderungen.

STEUERN
-Grundfreibetrag

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt zum Januar von jährlich 7834 Euro auf 8004 Euro für Alleinstehende und von 15 669 Euro auf 16 009 Euro für Ehepaare. Wer unter diesem Einkommen liegt, muss keine Steuern zahlen.

-Tarifkurve

Eine gewisse Steuerentlastung gibt es auch, weil alle Eckwerte in der Tarifkurve nochmals verschoben werden. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent etwa greift dann also erst von 52 882 Euro an und nicht - wie zuletzt - bereits ab 52 552 Euro. Nach der bereits 2009 vorgenommenen Absenkung des Eingangssteuersatzes von 15 Prozent auf 14 Prozent und der Anhebung der übrigen Tarifeckwerte um 400 Euro tritt zudem nun eine weitere Anhebung der Tarifeckwerte um 330 Euro ein.

-Familien

Der jährliche Kinderfreibetrag steigt von 6024 Euro auf 7008 Euro. Das monatliche Kindergeld wird um je 20 Euro erhöht - also auf 184 Euro für das erste und zweite Kind, auf 190 Euro für das dritte Kind und auf je 215 Euro für das vierte sowie weitere Kinder. Der Höchstbetrag für abziehbare Unterhaltsleistungen an gesetzlich Unterhaltsberechtigte und ihnen gleichgestellte Personen wird von derzeit 7680 Euro auf 8004 Euro (vom Veranlagungszeitraum 2010 an) angehoben. Zusätzlich sind dann die für die unterhaltene Person übernommenen Beiträge zu einer Basiskranken- und einer Pflegepflichtversicherung abziehbar.

-Ehegatten

Die bei Ehegatten wegen hoher Abschläge unbeliebte Steuerklasse V wird entschärft. Von 2010 an können sich Doppelverdiener-Ehepaare für ein "Faktorverfahren" entscheiden: Eheleute mit unterschiedlich hohem Einkommen können dann nicht mehr nur die Kombination der Steuerklassen III und V wählen, sondern stattdessen auf eigenen Wunsch gemeinsam nach Steuerklasse IV mit einem individuell bestimmbaren Vervielfältiger besteuert werden. Dadurch wird der Steuervorteil des Ehegattensplittings bei beiden Eheleuten schon bei der monatlichen Lohnauszahlung und nicht erst später beim Steuerjahresausgleich berücksichtigt. Damit soll sichergestellt werden, dass geringer verdienende Ehegatten nicht mehr so hoch belastet werden wie in der Steuerklasse V. Ziel des Faktorverfahrens ist es, einen Anreiz zur Aufnahme einer steuerpflichtigen (und sozialversicherungspflichtigen) Beschäftigung zu schaffen - besonders für geringer verdienende Ehepartner.

-Vorsorge

Nach bisherigem Recht sind Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung zusammen mit den anderen sonstigen Vorsorgeaufwendungen nur begrenzt abzugsfähig. Diese Höchstbeträge werden künftig auf bis zu 2800 Euro erhöht. Damit soll sichergestellt werden, dass künftig alle Krankenversicherungsbeiträge des Steuerpflichtigen voll abziehbar sind, soweit sie ein Leistungsniveau absichern, das dem der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflege-Pflichtversicherung entspricht; dies geht auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zurück. Steuerlich sind also mindestens die Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung als Sonderausgaben anzusetzen. Diese Abzugsmöglichkeiten gelten für privat wie auch für gesetzlich Krankenversicherte und werden auch lohnsteuerlich wirksam.

-Unternehmenssteuern

Einige Elemente der Unternehmensteuerreform aus dem vergangenen Jahr werden korrigiert. So wird die "Zinsschranke" - also der Aufwand für Zinsen bei der Berechnung der Steuerlast - wieder gelockert. Sanierungsübernahmen werden außerdem erleichtert. Die Überlegung bei der Einführung der Zinsschranke war, dass Konzerne, die in Deutschland Gewinne verbuchen, diese nicht einfach auf Tochtergesellschaften im Ausland verlagern sollen, um in der Bundesrepublik weniger oder keine Steuer zu zahlen.

Das Bundesfinanzministerium räumt nun aber ein, dass viele Unternehmen in der gegenwärtigen Krise höhere Risikoaufschläge für Kredite zahlen müssen; die Regeln der Zinsschranke stellen somit für viele kleine und mittlere Firmen ein Problem dar. Deshalb wird die Freigrenze von 1 Million Euro dauerhaft auf 3 Millionen Euro erhöht, um vor allem den Mittelstand zu entlasten. Für Unternehmer sollen außerdem Abschreibungsregeln geändert werden; die Bundesregierung plant eine Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro. Alternativ dazu soll es auch möglich sein, einen Sammelposten für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 Euro und 1000 Euro einzurichten. Bei der Gewerbesteuer wird schließlich zum 1. Januar der Anteil der Aufwendungen für Immobilienmieten gekürzt, der bei der Ermittlung der Gewerbesteuerlast versteuert werden muss, selbst wenn das Unternehmen keine Gewinne schreibt.

-Mehrwertsteuer

Zum 1. Januar 2010 gilt für Übernachtungen im Hotelgewerbe der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Diese innerhalb der schwarz-gelben Koalition vor allem von FDP und CSU durchgesetzte Änderung war auf fast einhelligen Widerstand von Wirtschaftswissenschaftlern gestoßen und vergrößert die Haushaltslöcher zusätzlich, die wegen der mittlerweile ins Grundgesetz eingefügten "Schuldenbremse" und wegen der Defizitvorgaben der Europäischen Union ohnehin bald geschlossen werden müssen.

-Erbschaftsteuer

Geschwister, Nichten und Neffen werden entlastet. Für sie soll es einen neuen Stufentarif von 15 bis 43 Prozent geben. Die Erbschaftsteuersätze in der Steuerklasse II werden im Jahr 2010 von 30 bis 50 Prozent auf 15 bis 43 Prozent abgesenkt. Dadurch werden insbesondere Übertragungen zwischen Geschwistern und Geschwisterkindern entlastet. Freilich bleibt die Belastung dieser Verwandten damit immer noch deutlich höher als vor der erst vor einem Jahr in Kraft getretenen Reform der Erbschaftsteuer. Diese war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht eine marktnahe Bewertung auch von Immobilien- und Betriebsvermögen verlangt hatte; im Gegenzug hatten Bundestag und Bundesländer die Freibeträge für die nächsten Verwandten erhöht, etwas fernere Verwandte aber stärker belastet, um Einbußen für den Staatshaushalt zu vermeiden. Gegen diese Neuregelungen, die bei Erbschaften ebenso wie bei Schenkungen gelten, sind daher auch bereits wieder Klagen von Bürgern am Bundesfinanzhof und am Bundesverfassungsgericht anhängig.

Zudem werden jetzt für Firmenerben die vor einem Jahr verschärften Auflagen etwas gelockert, die Voraussetzung für eine Befreiung von der Erbschaftsteuer sind. Die Frist, innerhalb der zur Aufrechterhaltung der Arbeitsplätze die Lohnsumme nicht sinken darf, wird daher auf fünf Jahre verkürzt und die zu erbringende Mindestlohnsumme für diesen Gesamtzeitraum auf 400 Prozent des Ausgangsbetrags verringert.

SOZIALVERSICHERUNG
-Beitragsbemessungsgrenzen

Zum Jahreswechsel werden die Beitragsbemessungsgrenzen erhöht, deshalb müssen Besserverdiener monatlich etwa 18 Euro mehr an Sozialabgaben zahlen. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze um jeweils 100 Euro auf monatlich 5500 Euro (66 000 Euro im Jahr) im Westen und 4650 Euro (55 800 Euro im Jahr) im Osten. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Grenze einheitlich um 75 Euro auf 3750 Euro nach oben verschoben. Oberhalb dieser Grenzen werden keine Sozialabgaben auf das Einkommen fällig.

-Künstlersozialversicherung

Der Beitragssatz für die Künstlersozialversicherung, die mehr als 160 000 freiberufliche Künstler, Journalisten und Publizisten gegen Krankheit und Arbeitslosigkeit schützt, sinkt von 4,4 auf 3,9 Prozent. Diese Abgabe müssen Verlage, Theater oder Galerien entrichten, die die Arbeit der Kulturschaffenden verwerten.

ARBEITSSCHUTZ
-Kurzarbeitergeld

In der Wirtschaftskrise hat vor allem das Kurzarbeitergeld Massenentlassungen verhindert, deshalb wird die Maßnahme um ein Jahr verlängert - allerdings für einen kürzeren Zeitraum. Kurzarbeitergeld, das Unternehmen im Jahr 2010 erstmals beantragen, kann nur noch maximal 18 Monate lang bezogen werden; derzeit sind es bis zu zwei Jahre. Außerdem bleibt es bei den besonderen Erleichterungen, so zum Beispiel der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2010.

-Insolvenzgeldumlage

Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld für das Jahr 2010 wird auf 0,41 Prozent festgesetzt. Die Umlage wird von den Arbeitgebern gezahlt und finanziert das Insolvenzgeld, das die Arbeitsentgeltansprüche für die drei Monate vor einem Insolvenzbeschluss des Amtsgerichts sichert. Die Anhebung gegenüber dem Vorjahr um 0,31 Prozentpunkte ist nach Angaben der Bundesregierung notwendig, um das Defizit von mehr als 1 Milliarde Euro auszugleichen, das bei der Bundesagentur für Arbeit im Jahre 2009 entstanden ist.

-Genetische Untersuchungen

Die Meldungen über den Umgang mit Bewerbern beim Daimler-Konzern sorgte vor einigen Monaten für Empörung: Schon seit Jahrzehnten bittet der Autobauer kurz vor der Einstellung die Kandidaten zum Bluttest, ebenso wie viele andere Unternehmen und der Staat bei Verbeamtungen jedoch auch. Vom 1. Februar an können die Ergebnisse dieser Untersuchungen nur noch eingeschränkt genutzt werden: Dann treten die arbeitsrechtlichen Regelungen des Gendiagnostikgesetzes in Kraft. Danach sind genetische Untersuchungen am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten.

-Elena-Verfahren

Künftig sollen die Entgeltbescheinigungen der Arbeitgeber vereinheitlicht werden. Dazu hat das Bundesarbeitsministerium einen Mindeststandard festgelegt, der den Aufbau und typische Begriffe vereinheitlicht. Damit sollen die Bescheinigungen leichter verständlich werden und Arbeitgebern die Arbeit erleichtern. Das gilt auch für den elektronischen Entgeltnachweis - bekannt unter dem Kürzel "Elena" -, der allerdings bereits Datenschützer auf den Plan gerufen hat. Rund 3,2 Millionen Arbeitgeber erstellen jährlich etwa 60 Millionen Bescheinigungen über Einkommen und Beschäftigung ihrer Mitarbeiter. Diese werden bisher ausgedruckt und von den Ämtern zur Bewilligung von Sozialleistungen wieder per Hand eingegeben. Das soll sich nun ändern: Die Arbeitgeber müssen vom 1. Januar an monatlich Daten an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden. Von dort rufen die zuständigen Behörden die Daten ab und berechnen daraus die Leistung. Voraussetzung ist die Zustimmung der Bürger.

Am 1. Januar startet die erste Stufe dieses Elena-Verfahrens mit der elektronischen Datenübermittlung durch den Arbeitgeber. Der tatsächliche Regelbetrieb beginnt erst am 1. Januar 2012. Dann können Daten zur Bearbeitung von Anträgen elektronisch abgerufen werden.

GESUNDHEIT
-Krankenversicherung

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 48 600 Euro auf 49 950 Euro pro Jahr. Wer drei Jahre lang oberhalb dieser Schwelle verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln. Auch für große Kassen, die unter der Aufsicht der Bundesländer stehen wie die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), ändert sich einiges: Von 2010 an droht auch ihnen die Insolvenz. Bislang waren nur Kassen unter Bundesaufsicht - wie Barmer und DAK - insolvenzfähig. Bei einer Insolvenz haften die anderen Kassen der jeweiligen Kassenart. Zudem müssen alle Kassen von nun an ihre Bücher nach einheitlichen Vorschriften führen. Diese Anpassung an das Handelsgesetzbuch soll die Transparenz erhöhen. Ferner werden die Krankenkassen verpflichtet, für ihre Versorgungszusagen an die eigenen Beschäftigten ein Deckungskapital zu bilden.

-Pflege

Pflegebedürftige Menschen können künftig auf höhere Leistungen hoffen: Die Pflegestufe 1 steigt von 420 auf 440 Euro, die Stufe 2 von 980 auf 1040 Euro und die Stufe 3 von 1470 auf 1510 Euro. Das Pflegegeld erhöht sich in der Stufe 1 von 215 auf 225, in der Stufe 2 von 420 auf 430 Euro und in der Stufe 3 von 675 auf 685 Euro. Die vollstationäre Versorgung in der Stufe 3 steigt von 1470 auf 1510 Euro, für Härtefälle 1825 Euro. Auch für Kurzzeitpflege zahlen die Pflegekassen mehr: Die Leistungen steigen hier von 1470 auf 1510 Euro.

ANLEGERSCHUTZ
-Protokoll

Um eine bessere Beratungsqualität zu gewährleisten, muss fortan der Verlauf einer Anlageberatung protokolliert werden. Folgende Punkte sind dabei zwischen Kunde und Anlageberater festzuhalten: Anlass der Anlageberatung, Dauer des Gesprächs, Informationen über die persönliche Situation des Kunden, vorgeschlagene Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen sowie die wesentlichen Anliegen des Anlegers, Gesprächsverlauf und Gründe für eine ausgesprochene Empfehlung. Dadurch sollen Fehlberatungen vermieden oder anderenfalls leichter zu beweisen sein. Kunden wird von Verbraucherschützern empfohlen, das Beratungsprotokoll gründlich zu prüfen und Unrichtiges oder Ungenaues umgehend schriftlich zu beanstanden. Ausgenommen von der Protokollpflicht sind nach dem Wertpapierhandelsgesetz Beratungen für Produkte, die nicht unter das Wertpapierhandelsgesetz fallen, wie der Bankenverband betont. Hierzu gehören Tages- oder Festgeldanlagen. Kauft ein Kunde Wertpapiere, ohne sich zuvor beraten zu lassen, ist demnach ebenfalls kein Protokoll notwendig.

-Telefonberatung

Bei einer telefonischen Beratung erhält der Kunde das Protokoll anschließend zugeschickt. Möchte er direkt im Zusammenhang mit der Beratung auch Wertpapiere kaufen, muss ihm die Bank ein Rücktrittsrecht für den Fall einräumen, dass das anschließend versandte Beratungsprotokoll unrichtig, unvollständig oder fehlerhaft ist. Dann kann der Anleger innerhalb einer Woche, nachdem er das Protokoll erhalten hat, vom Wertpapierkauf zurücktreten. Manche Geldinstitute fürchten, dass damit eine risikolose "Wette" gegen die Bank möglich wird, und haben ein Ende ihrer Telefonberatung angekündigt. Anlegeranwälte hingegen rechnen damit, dass sich Streitigkeiten künftig dann eben auf die Frage verlagern werden, ob die Niederschrift korrekt ist.

-Sonstiges

Schadenersatzansprüche nach einer Falschberatung verjähren nicht mehr wie bisher drei Jahre nach Vertragsschluss. Die Frist beginnt erst, wenn der Anleger vom Schaden erfährt oder hätte erfahren müssen. Stets endet sie allerdings nach zehn Jahren. Bei der Vergabe von Verbraucherkrediten werden die Rechte der Kunden vom 11. Juni an mit einer Reihe neuer Vorschriften gestärkt. Vom 1. Juli an kann ein bereits bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto ("P-Konto") umgewandelt werden.

UNFALLVERSICHERUNG
-Bilanzierung

Für Unfallversicherungsträger ändert sich künftig einiges in der Bilanzierung: Neben Betriebsmitteln und Rücklagen müssen sie ein eigenständiges Verwaltungsvermögen bilden, in dem illiquide Vermögensbestandteile bilanziert werden. Dadurch sollen die Höhe der Betriebsmittel und Rücklagen verringert und weniger Kapital beim Unfallversicherungsträger gebunden werden. Zudem werden die Unfallversicherungsträger gesetzlich verpflichtet, von 2010 an Altersrückstellungen für viele ihrer Beschäftigten auszuweisen. Um eine einheitliche Verfahrensweise sicherzustellen, regelt die sogenannte Unfallversicherungs-Altersrückstellungsverordnung die Rahmenbedingungen.

-Kontrollen

Von nun an werden die Betriebsprüfer der Rentenversicherer bei ihren Betriebsprüfungen auch die Angaben zur Beitragszahlung in der Unfallversicherung für das Jahr 2009 prüfen. Die Beitragsjahre davor werden noch von den Prüfdiensten der Unfallversicherungsträger überwacht. Damit wird die Rentenversicherung bis zum 1. Januar 2013 schrittweise die vollständige Prüfung übernehmen

 

Den vollständigen Artikel in der F.A.Z. finden Sie hier.