CDU-Stadtverband Tübingen

Von der Leyen: Keine vier Millionen Arbeitslosen

Haushalt 2010

Der Bundestag setzte am Donnerstag die Beratungen über den Haushalt 2010 mit der Aussprache über den Etat des Bundesarbeitsministeriums fort. Mit fast 147 Milliarden Euro ist es der mit Abstand größte Einzeletat. Zu Beginn der Debatte warnte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, die Krise am Arbeitsmarkt bereits als überwunden zu betrachten. "Wir sind noch lange nicht über den Berg". Die Prognosen fielen jedoch nicht mehr so düster aus wie noch vor wenigen Monaten: Nach derzeitigem Stand werde die Arbeitslosenzahl in diesem Jahr die Vier-Millionen-Marke wohl "nicht überschreiten".

Eine höhere Arbeitslosigkeit gehe mit mehr Ausgaben für die Bundesagentur für Arbeit einher, betonte die Ministerin. Allein das Kurzarbeitergeld koste viel Geld, aber es sei allemal besser, in den Erhalt von Arbeitsplätzen zu investieren anstatt Kündigung und Kompetenzschwund der Arbeitnehmer hinzunehmen. In diesem Zusammenhang versicherte von der Leyen, die Bundesregierung werde an dem in der Krise entwickelten konjunkturellen Kurzarbeitergeld festhalten.

Balance zwischen Flexibilität und Arbeitnehmerschutz

Am Arbeitsmarkt habe Deutschland das notwendige Maß an Flexibilität gewonnen, sagte die Ministerin weiter. Dabei müsse mehr Flexibilität immer in Balance stehen mit dem Schutz der Arbeitnehmer. Um dies zu gewährleisten, seien keine starren Pauschalvorschriften wie beim Mindestlohn erforderlich. Sollten sich Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter jedoch auf eine entsprechende Vereinbarung verständigen, werde die Politik ihren Beitrag leisten, um sie auf den Rest der Branche zu übertragen. Als positives Beispiel nannte sie die Abfallwirtschaft. Die Zeitarbeit habe ihren Platz im Unternehmen, um schnell auf Spitzen reagieren zu können. Eine "Dauerkonkurrenz" im eigenen Unternehmen dürfe sie aber nicht werden.

Neuorganisation der Jobcenter

Ihr Konzept für die Neuorganisation der Jobcenter will die Ministerin in der kommenden Woche vorlegen. Da die derzeitige Praxis der Mischverwaltung von Kommunen und Arbeitsagenturen bei der Betreuung von Hartz-IV-Empfängern vom Bundesverfassungsgericht beanstandet wurde, sei nun eine pragmatische Lösung gefragt. Für die Betroffenen werde sich dadurch "nicht viel ändern". Die Kooperation in den Kommunen soll künftig auf freiwilliger vertraglicher Basis fortgesetzt werden.

Inklusion der Menschen mit Behinderung

Die Situation der Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt will von der Leyen verbessern. Im Kern gehe es um eine Veränderung der Perspektive: weg von der Fürsorge hin zur gleichberechtigten Teilhabe. Ziel sei die Inklusion der Menschen mit Behinderung als erfahrbare Wirklichkeit.

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